Digitalpolitik: Wie sich die Parteien zu GAIA-X, DMA, IT-Förderung und Produkthaftung stellen

Hätten Sie gedacht, dass die Grünen den europäischen Digital Market Act eher ausweiten als einschränken wollen, dass die FDP sich für eine Haftung der Softwarehersteller und Internetanbieter in Sachen Sicherheit ausspricht, dass die SPD ein Datengesetz schaffen will, dass das Gemeinwohl in den Mittepunkt rücken soll und die CDU das Arbeitszeitrecht reformieren will? Diese und viele andere teilweise überraschenden Positionierungen im Bereich Digitalpolitik lesen Sie in den Stellungnahmen von vier Fachpolitikerinnen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Sie hatten sich im Politik-Talk von VOICE geäußert.

The Making of

Im Rahmen des CIO-Erfahrungsaustausches hatte VOICE kürzlich fünf Fachpolitikerinnen zu einem Politik-Talk eingeladen. Anke Domscheit-Berg (MdB, Die Linke); Valentina Kerst (SPD), Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft; Tabea Rößner (MdB, Bündnis 90/Die Grünen); Nadine Schön (MdB, CDU) und Katharina Willkomm (MdB, FDP) erläuterten die Positionen Ihrer Parteien zu aktuellen Fragen der Digitalpolitik und stellten sich den Fragen der CIOs. Darüber haben wir kurz berichtet. (Link auf linkedin) Weil die spannenden Fragen der Teilnehmer so zahlreich waren, konnten wir die von uns vorbereiteten Fragen gar nicht mehr besprechen. Das liefern wir jetzt nach. Wir hatten die Fachpolitikerinnen im Anschluss an unseren Talk gebeten, schriftlich zu unseren Fragen Stellung zu nehmen. Bis auf Anke Domscheit-Berg sind der Bitte auch alle nachgekommen.  Frau Domscheit-Berg ist kurz nach unserem Politik-Talk in den wohlverdienten Urlaub gereist und konnte daher auf unsere Anfrage nicht mehr reagieren. Wir geben die Fragen und Antworten hier im Stil eines Wortlaut-Interviews wieder.

Produkthaftung

VOICE: Als Vertreterin von IT- und Digitalanwenderunternehmen sieht VOICE eine ungleiche Verteilung von Lasten und Pflichten im Software-Markt. Wir fordern die konsequente Durchsetzung einer Haftung der Software-Hersteller für direkte und indirekte Schäden bei Anwenderunternehmen, die durch Qualitätsmängel entstehen. Würden Sie eine solche Forderung unterstützen?

Valentina Kerst: Wir setzen uns für eine gezielte und koordinierte Unterstützung der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft auf allen Technologie-Ebenen und entlang der gesamten Wertschöpfungsketten ein: von der Halbleiter-Fertigung und der Quantentechnologie über die Cloud und Künstliche Intelligenz und Edge-Computing bis zur Cyber-Sicherheit, sicherer und vertrauenswürdiger Hard- und Software sowie Netzwerktechnik und datenbasierten Geschäftsmodellen.

Bild: Pixabay

Tabea Rößner: Es stimmt: Die Voraussetzungen, um Ansprüche wegen fehlerhafter Software geltend zu machen, sind zu hoch. Die Forderung nach mehr Verrechtlichung in diesem Bereich halte ich daher für zwingend. Wie diese am besten auszugestalten ist, ist aber noch nicht ausdiskutiert – abermals ein Versäumnis der Großen Koalition, die dem Thema all die Jahre zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet hat.

Ein erster logischer Schritt wäre, den Softwarevertrag im BGB zu normieren, um zu angemessenen Schadensersatzansprüchen zu kommen. Zumal klare gesetzliche Leistungsanforderungen auch dazu beitragen können, die darüber hinausgehenden Streitfälle zu lösen. Es wird jedoch nötig sein, den Status Quo schrittweise zu verändern. Wir müssen außerdem auch das Recht und die Rechtsentwicklung im Ausland mit einbeziehen. Denn Fakt ist: IT ist heute keine Domäne, die wir allein mit Blick auf nationale oder europäische Player regeln können.

Nadine Schön: Da das Thema ein sehr juristisches ist, würde ich hier auch eine sehr juristische Antwort geben: Es kommt darauf an. Die Frage nach der Haftung für Qualitätsmängel ist gerade im Kontext von Software und Softwareherstellern eine sehr komplexe, über die ich mir keine pauschale Aussage erlauben möchte. Gerade wenn es um Mängel im Zusammenhang mit Datenverarbeitung und Datenschutzrecht geht, kann es natürlich sehr wohl zu Situationen kommen, in denen die Softwarehersteller haftbar gemacht werden können. Ein Beispiel wäre etwa das Gewährleistungsrecht: wenn z.B. eine Software an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden soll, es am Ende aber Mängel bei der Umsetzung gibt und es dadurch zu Verstößen beim Datenschutz kommt. Über Haftung von Herstellern kann man reden, muss sich aber dann jeden Bereich ganz genau anschauen.

Katharina Willkomm: Wir Freie Demokraten wollen die Cybersicherheit stärken. Weil das die Achillesferse des Informationszeitalters ist. Um mehr Cybersicherheit zu erreichen, brauchen wir vor allem:

•             ein wirksames Schwachstellenmanagement und

•             ein Recht auf Verschlüsselung.

Außerdem muss Software heute laufend an die sich ändernde Umgebung angepasst werden, damit sie sicher nutzbar bleibt. Als FDP begrüßen wir daher, dass im Zuge der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie eine Updatepflicht geschaffen wurde. Allerdings hätte man den Zeitraum für Updates klarer definieren müssen, anstatt auf die bloße Verbrauchererwartung abzustellen. Als FDP setzen wir uns daher dafür ein, dass auf den Waren auch immer über die Dauer der Updateunterstützung, ähnlich einem Mindesthaltbarkeitsdatum, per Label informiert wird. Dass schafft Klarheit und Verbraucher können besser langlebige Produkte erkennen.

Daneben braucht es in der Tat eine eindeutige Haftung der Softwarehersteller und Plattformanbieter für Schäden, die durch IT-Sicherheitslücken verursacht werden. Nur so schaffen wir einen starken Anreiz für Security-by-Design und eine starke Fehlerprävention.

Umgang mit GAFAM und anderen Monopolisten

VOICE: In der aktuellen politischen Diskussion geht es auch um die Regulierung der Internetgiganten. Wie soll mit GAFAM (Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft) und anderen global dominanten Größen im Cloud und Softwaremarkt umgegangen werden?

Valentina Kerst: Wir stehen für die digitale Souveränität von Bürger*innen und Verbraucher*innen ein. Wo globale Plattformkonzerne zu Monopolisten werden, bedrohen sie digitale Vielfalt und neigen dazu, nationalstaatliche Regeln zu umgehen. Wir werden deshalb gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten eine starke und präzise Regulierung schaffen, den Wettbewerb sichern und alternative Angebote fördern. Es braucht mehr Angebote mit hoher Datensouveränität.

Es muss Alternativen zu den großen Plattformen geben – mit echten Chancen für lokale Anbieter. Nutzerdaten müssen geschützt sein und die Nutzer*innen müssen darüber bestimmen können, was mit ihren Daten geschieht.

Tabea Rößner: Um zu vermeiden, dass sie ihre Datenmacht unbegrenzt nutzen und neue Märkte und insbesondere sensible Bereiche wie Gesundheit und Bildung dominieren, bedarf es einer noch stärkeren Fusionskontrolle: Gatekeeper sollten Fusionen nicht nur in Digitalmärkten (wie bereits im Kommissionstext enthalten), sondern in sämtlichen Märkten anmelden müssen. Zudem wollen wir die Interoperabilitätsvorgaben unter Artikel 6 des DMA (europäischen Digital Market Act) ausweiten.

Generell sollten Endnutzer:innen durch den DMA gestärkt werden, um v.a. Manipulation oder Nudging zu unterbinden. Ebenso wichtig ist eine Erweiterung der abgedeckten Plattformdienste durch Virtual Smart Assistants.

Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs, wie es der EP-Berichterstatter Andreas Schwab (CDU) favorisiert, halten wir für falsch. Wenn Schwellenwerte zur Identifizierung der Gatekeeper angehoben und nur Gatekeeper reguliert werden, die über mehr als einen Kernplattformdienst verfügen, fällt eine Vielzahl an Unternehmen (alle außer GAFA) aus dem Anwendungsbereich – und zwar auch dann, wenn sie in ihrem jeweiligen Markt eine unweigerlich dominante und womöglich wettbewerbsschädliche Position innehaben. Hinzu kommt, dass diese Anpassung des Anwendungsbereichs gerade so zugeschnitten ist, dass nun keine europäischen Unternehmen mehr reguliert werden würden. Für einen fairen, innovationsfördernden Wettbewerb ist aber die geographische Herkunft unerheblich.

Nadine Schön: Eine sehr konkrete Antwort auf diese Frage geben wir aktuell auf europäischer Ebene  mit dem Digital Services Act (DSA)  und dem Digital Markets Act (DMA). Wir wollen mehr digitale Souveränität und weniger Abhängigkeit von den großen Unternehmen. Außerdem wollen wir die Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen. Für beide Rechtsakte sind deutsche Regulierungen Vorbild und Blaupause: Beim DSA das NetzDG und beim DMA die GWB-Novelle, die im Januar in Kraft getreten ist und weltweit für Beachtung gesorgt hat. Wir müssen die Soziale Marktwirtschaft in das Digitale Zeitalter führen und neue Regeln schaffen, um der Macht der Tech-Giganten entgegenzutreten und im Wettbewerb wieder ein Level-Playing Field zu schaffen. Damit stärken wir die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Europas.

Katharina Willkomm: Die Gatekeeper-Unternehmen, insbesondere GAFA, haben oft marktbeherrschende Stellungen und können den Wettbewerb verzerren. Etwa, indem sie sich bei Suchergebnissen selbst begünstigen, indem sie die Interoperabilität mit Angeboten anderer Unternehmen einschränken oder indem sie die ihre Geschäftspartner übervorteilen und deren Geschäftsdaten auf unfaire Weise selbst nutzen.

Wir Freie Demokraten wollen eine wirksame Kontrolle solcher großen Unternehmen der Digitalwirtschaft schaffen, die Zugänge zum Internet kontrollieren.

Der deutsche Gesetzgeber hat in den letzten Wochen und Monaten einiges getan, um die Internetgiganten einzuhegen. Dazu zählt etwa die 10. GWG-Novelle, die dem Bundeskartellamt frühere Maßnahmen zur Missbrauchskontrolle einräumt, oder die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Modernisierung des Verbraucherschutzes, über das Rankings bei Amazon transparenter gemacht werden. 

Für die Regulierung dieser Global Player reicht es nicht, national Regeln aufzustellen, sondern wir brauchen Regeln für den ganzen EU-Binnenmarkt. Deshalb unterstützen wir das EU-Gesetzesvorhaben für den Digital Markets Act (DMA).

Auch über internationale Steuerpolitik können wir für mehr Fairness im Wettbewerb sorgen. Wir befürworten also eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmen.

Bessere Programme für IT-Förderung

VOICE: In allen Wahlprogrammen steht, dass die Entwicklung von neuen Technologien (z.B. KI, Quantencomputing, Cloud) in Europa intensiver gefördert werden muss. Historisch haben Förderprogramme im Hightech-Umfeld nicht viel gebracht. Was muss anders werden?

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Valentina Kerst: Wir brauchen in Europa eine selbstbestimmte Entwicklung und Herstellung der notwendigen Komponenten und Bauteile, damit nicht ausschließlich US- und chinesische Hersteller über den Erfolg und die Netzwerksicherheit digitaler Infrastrukturen in Europa entscheiden. Dafür wollen wir einen gemeinsamen Kraftakt in Europa, der eine gemeinsame europäische Entwicklung und Produktion solcher Komponenten strategisch und langfristig aufbaut.

Tabea Rößner: Wir brauchen endlich eine echte Zukunftsstrategie mit klaren Missionen und ressortübergreifender Projektsteuerung. Der Bund muss Ziele präziser vorgeben, Forscher:innen und Gründer:innen effektiver unterstützen und sich selbst „agil“ organisieren. Eine neue Gründungskultur braucht generell mehr Start-ups aus der Wissenschaft; Förderprogramme müssen stärker ins Risiko gehen. Hochschulen sollen eine Digitalisierungspauschale, Start-ups ein zinsloses und unbürokratisches Gründungskapital erhalten und der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen erhöht werden. Ein „europäischer Start-up-Pass“ soll jungen Unternehmen grenzüberschreitendes Wachstum ermöglichen und ein „europäisches Start-up-Visum“ die besten Talente nach Europa locken. Um den in Deutschland traditionell schwachen Risikokapitalmarkt zu stärken, wollen wir Anlagevermögen deutscher Versicherer in Billionenhöhe mobilisieren. Zugleich muss staatliches Wagniskapital stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, um nachhaltige Leuchtturmprojekte wie Greentech, KI, nachhaltige Mobilität oder Life Science zu fördern. Den Transfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft könnte eine nationale Agentur „D.Innova“ fördern. Bei der steuerlichen Forschungsförderung wollen wir die Sätze für kleinere und mittlere Unternehmen anheben. Und auch das Kanzleramt muss zentraler Ansprechpartner für Innovator:innen sein – mit einem geeigneten Digitalbudget und einer Innovations- und Agilitätskultur.

Nadine Schön: Für mehr Innovation brauchen wir zu allererst mehr Transfer. Wir müssen die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die wir in Deutschland gerade auch in der Grundlagenforschung hervorbringen, besser verwerten. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass sich daraus neue Geschäftsmodelle in Deutschland entwickeln und nicht in den USA oder in China. Nur dann behalten wir auch die Wertschöpfung in Deutschland. Deshalb wollen wir Transfer und Gründungen vereinfachen.

Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass erfolgreiche Start-ups und Unternehmen auch in Deutschland bleiben und nicht in die USA abwandern. Dazu brauchen sie Zugang zu Wagniskapital. Mit dem neu aufgelegten Zukunftsfonds, wollen wir genau das erreichen. Mit 10 Mrd. Euro sollen weitere 20 Mrd. Euro von institutionellen und privaten Anlegern gehebelt werden. Ein solches Commitment für Startups ist in ganz Europa einzigartig.

Abschließend möchte ich noch die steuerliche Forschungsförderung erwähnen. Gerade für forschende KMU bieten wir damit einen großen Anreiz in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das war übrigens ein Herzensprojekt der Unionsfraktion, das wir in dieser Legislatur endlich umsetzen konnten.

Katharina Willkomm: 1. Ja, auch wir Freien Demokraten sind für die Förderung von Technikentwicklung. Einerseits durch Geld. Bevor wir Geld ausgeben, brauchen wir aber erstmal einen vernünftigen, konkreten Plan. Wir wollen eine KI-Roadmap für künstliche Intelligenz (KI). Jedes Ministerium soll bis 2025 zehn konkrete KI-Anwendungsfälle in seiner fachlichen Zuständigkeit identifizieren und umsetzen. Von Fördermitteln sollen auch Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer profitieren.

Dann brauchen wir ein gutes regulatorisches Umfeld. Damit möglichst viele neue Technologien praktisch getestet werden können, brauchen wir regulatorische Erprobungszonen – sogenannte „regulatory sandboxes“. Außerdem sollten wir in regelmäßigen Abständen überprüfen, welche Regulierungen sich überlebt haben, um es neuen Geschäftsmodellen leichter zu machen.

Um das Potential neuer Technologien wie KI, maschinelles Lernen und Robotik voll auszuschöpfen, ist ein europäischer Rechtsrahmen notwendig, der im gesamten europäischen digitalen Binnenmarkt Rechtssicherheit gewährleistet.

2. Erfolg oder Misserfolg muss messbar sein. Das Geld, das der Bund insgesamt zur Projektförderung ausgibt, muss stärker an deren Zielerreichung gebunden werden. Wird der Nachweis nicht ausreichend erbracht, sollen die frei werdenden Mittel in einem wettbewerblichen Verfahren an die anderen Akteure gegeben werden, die bei ihrer Zielerreichung erfolgreicher waren.

Für die vielen Milliarden Euro teuren Strategien der Bundesregierung (KI, Hightech, FONA und weitere) fehlen bislang Zielhierarchien und Erfolgsindikatoren. Wir wollen Fortschritte messen und aus vielen Einzelstrategien eine kombinierte Innovationsstrategie machen.

3. Was einzelne Projekte betrifft, fand ich das Interview der FAZ mit dem Chef der Bundesagentur für Sprunginnovationen, kurz SprinD, sehr aufschlussreich. Wenn wir High-Tech-Forschung haben wollen, dürfen wir nicht davon ausgehen, dass die IT-Experten, die es dafür braucht, nachts von einem Vertrag nach TVÖD träumen. Vor allem dann, wenn diese Agentur nicht mal einen dauerhaften Arbeitsplatz als Ausgleich für die vergleichsweise schlechte Bezahlung bieten kann. Da müssen wir flexibler werden.

GAIA-X

VOICE: Wie stehen Sie zu GAIA-X? Ist das Programm der richtige Ansatz?

Valentina Kerst: Zu viel Marktmacht einzelner schadet dem Wettbewerb und damit letztlich den Verbraucher*innen. Wir wollen Entwicklungen am Markt voraus sein und ein präventives und proaktives Wettbewerbs- und Kartellrecht schaffen. In das Kartellrecht werden wir verstärkt vorbeugende Kontrollen integrieren. Zudem werden wir weitere, neue europäische Instrumente entwickeln, um die übermächtigen Plattformen zu zähmen oder notfalls zu entflechten. Grundlegend notwendig hierfür ist die Bewahrung der Netzneutralität, für welche wir einstehen werden.

Daten sollen für gemeinwohlorientierte digitale Dienstleistungen und Innovationen nutzbar ge- macht werden und nicht nur wenigen großen Daten-Monopolisten zur Verfügung stehen. Wir werden ein Datengesetz schaffen, das das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt. Dafür werden wir eine vertrauenswürdige Daten-Teilen-Infrastruktur fördern, öffentliche Datentreuhänder einrichten und gleichzeitig dafür sorgen, dass die großen Konzerne ihre Daten für gemeinwohlorientierte Ziele teilen müssen.

Tabea Rößner: Wir begrüßen, dass Deutschland und Europa mit Gaia-X endlich eine leistungs- und wettbewerbsfähige, sichere und vertrauenswürdige Dateninfrastruktur für Europa aufbauen möchten.

Wir warnen allerdings schon seit langem davor, dass das Projekt floppen könnte. Die Bundesregierung konnte immer noch nicht deutlich machen, wie das technische Mammutprojekt mit den persönlichen Informationen von Millionen von Bürger:innen umgehen wird, wie mit diesem Wissen auch Gemeinwohlziele erreicht werden und welche Rolle die beteiligten internationalen Unternehmen wie etwa Amazon Web Services einnehmen.

Eine Beteiligung von außereuropäischen Firmen ist vor allem dann ein Problem, wenn Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. Um das ausgegebene Ziel der Datenhoheit zu erreichen, müssen daher unbedingt Datenschutzaufsichtsbehörden mit einbezogen werden, auch in Bezug auf die Zertifizierungsvoraussetzungen für teilnehmende Unternehmen. Fragen der Sicherheit und Verschlüsselung sowie der Datenschutz der Betroffenen dürfen trotz des ambitionierten Zeitplanes nicht auf der Strecke bleiben. Hier sollte ein neuer europäischer Goldstandard eingeführt werden – davon ist bislang nichts zu sehen.

Nadine Schön: Absolut. Auch: Gaia-X ist ein Meilenstein für die digitale Infrastruktur in Europa und hat das Potenzial, einen großen Beitrag zur digitalen Souveränität der EU zu leisten. Es kommt jetzt darauf an, wie wir auf diesem Weg weitergehen und welche Regeln bei Gaia-X konkret zwischen den beteiligten Akteuren ausgehandelt werden.

Wir wollen digitale Souveränität in Europa, aber keinen Protektionismus. Deshalb ist auch die Expertise der großen US-Player in diesem Geschäft grundsätzlich willkommen. Die Beteiligung nicht europäischer Unternehmen war auch von Anfang an vorgesehen. Entscheidend ist, dass deren Aktivität in Europa sich im Einklang zu unseren Regeln und Vorstellungen einer europäischen Cloud befindet. Aktuell gibt es verschiedene Mindestanforderungen, die die Unternehmen erfüllen müssen, wenn sie sich an GAIA-X beteiligen wollen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass den Kunden der Cloud immer auch die Möglichkeit gegeben werden muss, dass ihre Daten auf europäischen Servern verarbeitet werden. Aber das sind bisher nur Mindestanforderungen. Die Spielregeln für GAIA-X werden derzeit noch ausgehandelt. Wir haben es in der Hand daraus jetzt eine Erfolgsgeschichte zu machen.

Katharina Willkomm: Wir Freie Demokraten begrüßen das Projekt GAIA-X, als Marktplatz, bei dem grundsätzlich jeder mitmachen kann, der sich an die Spielregeln hält.

Denn Daten werden immer wichtiger und GAIA-X als europäische Cloud kann die dafür notwendige Infrastruktur verbessern und uns in Europa noch unabhängiger von chinesischen oder amerikanischen Cloud-Anbietern machen. Das gilt nicht nur in Bezug auf die Kosten, sondern vor allem mit Blick auf den Datenschutz. Eine europäische Cloud schafft Unternehmen einen rechtsicheren Ort für ihre Daten und befreit von der Sorge um wackelige Datenschutzabkommen wie Safe Harbor oder Privacy Shield. 

Chancen und Herausforderungen liegen in derselben Sache: Wenn es klappt, dann können in GAIA-X Standards entwickelt werden, die dann auch für die großen Unternehmen funktionieren und so die Chance haben, auch den Markt zu prägen. Zugleich ist es natürlich eine Herausforderung, mit so vielen Anbietern und involvierten Akteuren gemeinsame Preismodelle und interoperablen Standards zu finden. Das Board von GAIA-X ist demokratisch gewählt. Wer sich den Spielregeln für GAIA-X unterwirft, soll auch die Chance haben, mitzugestalten. (Das gelte auch für außereuropäische Unternehmen, Anmerkung der Redaktion)

Digital Market Act

 VOICE: Der oben erwähnte DMA soll die Plattform- und Cloud-Giganten(Hyperscaler) regulieren. Unsere Mitglieder kämpfen aber auch mit den großen Softwareanbietern (alá SAP, Microsoft etc). Wie wird mit diesen dominanten Softwareanbietern umgegangen werden? Von Ihnen sind die Unternehmen mindestens so abhängig wie von Google, AWS und Co?

Valentina Kerst: hat sich zu dieser Frage nicht explizit geäußert, sondern verweist auf Ihre Antwort auf die Frage nach GAIA-X (Anmerkung der Redaktion)

Tabea Rößner:Um als Gatekeeper unter dem DMA reguliert zu werden, ist u.a. Voraussetzung, über eine starke Vermittlungsposition zu verfügen, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen zu verbinden. Auf EU-Ebene diskutieren wir derzeit gerade darüber, wie genau man eine solche “große Nutzerbasis” quantitativ definiert. Dafür werden Schwellenwerte zwischen vier (Google, Amazon, Facebook, Apple) oder einer deutlich größeren Gruppe von 15 oder sogar mehr Unternehmen diskutiert, die dann zum Beispiel auch Microsoft oder auch europäische Unternehmen wie Booking.com umfassen würden. Wir setzen uns eher für “niedrigere” Schwellenwerte ein, die die Kommission auf der Grundlage intensiver Marktanalysen vorgeschlagen hat, da begrenzte Ressourcen zur Überwachung nicht das ausschlaggebende Argument sein dürfen, ob wir ein identifiziertes Problem wirklich angehen. Irgendwo wird natürlich eine Grenze gezogen werden müssen – aber dann gibt es ja immer noch das Wettbewerbsrecht, und der DMA ist stets in Ergänzung dazu zu sehen.

Nadine Schön: Wir treten ein für offene Ökosysteme mit einem lebendigen Wettbewerb. Das gilt auch für Software. Größe allein ist noch nicht das Problem. Problematisch sind der Missbrauch von Marktmacht und die Gatekeeper-Funktionen. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass digitale Märkte anders funktionieren als die Märkte, die wir bisher mit unserem Wettbewerbsrecht betrachtet haben. Deshalb ist ja die GWB-Novelle so wichtig. Neben Regulierung kann der Staat aber auch offene Ökosysteme befördern, indem er selbst stärker auf  den Open-X-Gedanken setzt: Offene Standards, offene Schnittstellen und wo immer möglich auch open source. Das tun wir etwa, indem wir ein „open source code repository“ unterstützen. 

Katharina Willkomm: Der Regulierungsumfang, den sich der europäische Gesetzgeber mit dem DMA vorgenommen hat, ist groß und komplex genug. Wettbewerbsrechtliche Fragen sind auch europäisch zu klären, aber nicht im DMA. 

Flexibilisierung der Arbeit

VOICE: Wie halten es Ihre Organisationen mit der „Flexibilisierung der Arbeit“. In der IT-Anwenderszene sind gemischte Teams aus Mitarbeitenden, freien ITlern und Leihkräften an der Tagesordnung. Starre Regelungen wie AÜG und Scheinselbstständigkeit machen den Unternehmen das Leben da nicht gerade einfacher. Werden wir in diesen Bereichen Anpassungen erleben?

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Valentina Kerst: Im Hinblick auf die gemischten Teams ist auch klar: Der Wechsel zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Selbständigkeit ist keine Ausnahme mehr. Wir werden eine grundsätzliche Pflicht zur Altersvorsorge einführen und Selbständige schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für Selbständige haben wir bereits um mehr als die Hälfte gesenkt. Unser Ziel sind einkommensabhängige Beiträge wie bei abhängig Beschäftigten.

Wir werden auch Solo-Selbständige besser absichern, deren Geschäftsmodell sie grundsätzlich trägt, wo jedoch unvorhersehbare erhebliche Einnahmeausfälle, etwa durch den kurzfristigen Wegfall von Auftraggebern, zu Notlagen führt. Mit einem Sicherungsgeld schaffen wir einen neuen Weg der solidarischen Absicherung für Selbständige in Notlagen, die über branchen- und saisonübliche Schwankungen hinausgehen, durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Sicherungsgeld soll mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung vergleichbar sein. Das durch Beiträge der Selbständigen finanzierte Sicherungsgeld hat dabei Vorrang vor Leistungen der Grundsicherung.

Tabea Rößner: Eine Flexibilisierung der Arbeit ist wichtig – genauso aber auch, den Missbrauch dieser Beschäftigungsform zu verhindern. Viel zu oft werden mittels Leiharbeit Löhne gedrückt und unternehmerische Risiken auf die Beschäftigten übertragen. Ein solches Verständnis von Leiharbeit schadet nicht nur den Arbeitskräften, sondern auch den verantwortungsvollen Betrieben, die mit solcher Niedriglohn-Konkurrenz Gefahr laufen, vom Markt gedrängt zu werden. Entscheidend ist für uns „Equal Pay“ und eine „Flexiprämie“. Wenn dies gegeben ist, haben wir kein Problem mit Leiharbeit. Die Scheinselbständigkeit ist ein komplexes Thema. Wir stimmen zu, dass das “Statusfeststellungsverfahren” verbessert werden muss. Hierüber sind wir laufend mit Selbstständigenverbänden im Gespräch – ein etwaiges Gesetz in der nächsten Legislatur würde sehr eng mit diesen abgestimmt werden.

Nadine Schön: Wir haben uns vorgenommen, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. Das hätten wir auch schon in dieser Legislatur schaffen können, wenn sich unser Koalitionspartner nicht dagegengestemmt hätte.

Anstelle der täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Auch Personalpartnerschaften stehen auf unserer ToDo-Liste: Wenn die Betriebsräte zustimmen, sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre freien Personalkapazitäten miteinander zu teilen. Und was das Thema Scheinselbstständigkeit angeht: Hier haben wir in dieser Legislatur bereits gehandelt und das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige vereinfacht und beschleunigt. Jetzt werden wir genau beobachten, wie sich die Lage für Selbstständige entwickelt und dann ggf. auch noch weiter nachsteuern.

Katharina Willkomm: Die Corona-Zeit hat deutlich gemacht, dass man mehr Flexibilität wagen kann und sollte. Die Arbeit im Homeoffice geht nicht mit einem Produktivitätsverlust einher und hat besonders für Alleinerziehende und Familien mit Kindern mehr Freiräume geschaffen. Daneben setzten wir uns aber auch für die sehr technischen Fragen eines liberaleren Arbeitsmarktes ein. Beim Thema Scheinselbstständigkeit wollen wir das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung rechtssicherer machen, indem wir anstatt einer rückbetrachtenden Einordnung anhand konkreter Auftragsverhältnisse die Selbstständigkeit anhand gesetzlich definierter Positivkriterien vermuten. Damit Arbeitgeber die Regel nicht zur Umgehung nutzen und niemanden in die Selbstständigkeit outsourcen, wollen wir auch ein gesetzliches Mindesthonorar pro Stunde oder Tag festlegen, das existenzsichernd ist und den Aufbau einer Altersversorgung ermöglicht.

Mitbestimmung bei Einführung von IT-Systemen

VOICE: Ebenfalls eine Erschwernis auf dem Weg der digitalen Transformation ist der Mitbestimmungsprozess bei der Einführung von IT-Systemen. Auch das ist für unsere Mitglieder nicht unproblematisch – zum einen, weil sehr viele IT-Systeme Rückschlüsse auf das Verhalten von Mitarbeitenden zulassen auch wenn solche nicht beabsichtigt sind und zum anderen weil der Kenntnisstand in Sachen IT bei vielen Betriebsräten niedrig ausgeprägt ist. Wie sehen Sie das?

Valentina Kerst: Die letzte große Reform der Betriebsverfassung liegt 20 Jahre zurück und braucht ein Update. Unsere Ziele: Mehr echte Mitbestimmungsrechte bei der Beschäftigtensicherung und Betriebsänderungen, beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen, beim Einsatz neuer Technologien und Arbeitsweisen wie die der Künstlichen Intelligenz (KI), bei der Personalbemessung, damit Überlastungen beseitigt werden und bei der betrieblichen Weiterbildung als eine zentrale Voraussetzung für gelungenen Wandel.

Tabea Rößner: Durch neue digitale Entwicklungen entstehen potenziell auch neue Möglichkeiten zur Kontrolle von Beschäftigten. Das reicht vom Tracking der Bearbeitungszeiten einzelner Aufträge über die Analyse von Telefongesprächen bis hin zur Überprüfung von Pulsdaten der Beschäftigten. Optimal vernetzte Arbeitsprozesse können zu „optimal“ überwachten Beschäftigten führen. Wir wollen daher ein Update für die Mitbestimmung. Zum Beispiel sollte § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Sinne der BAG-Rechtsprechung präzisiert werden, so dass auch hier Mitbestimmung gilt.

Betriebsräte müssen zudem gut geschult sein. Daher wollen wir ihr Recht auf Schulung und das Recht auf Hinzuziehen von Sachverständigen stärken. Das wurde vor kurzem auch im “Betriebsrätemodernisierungsgesetz” der Koalition gemacht. Unsere Lösung heißt also: Mitbestimmung updaten, aber nicht abbauen.

Nadine Schön: Mitbestimmung ist generell ein wichtiges Thema, insbesondere wenn es um Systeme im Unternehmen geht, bei denen mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern gearbeitet wird.

Für eine funktionierende Mitbestimmung haben wir grundsätzlich alle Instrumente und Regelungen in Deutschland, die wir brauchen. In diesem speziellen Fall müssen wir eher über digitale Bildung und Digitalkompetenz von Mitarbeitenden sprechen. Auch Betriebsräte müssen sich fit machen für die Herausforderungen des digitalen Wandels. Was die Themen berufliche und betriebliche Weiterbildung angeht, haben wir mit dem Chancenqualifizierungsgesetz und der nationalen Weiterbildungsstrategie in den letzten vier Jahren einiges auf den Weg gebracht. Am Ende kann man den Einzelnen aber nicht aus seiner Eigenverantwortung entlassen. Weiterbildung ist immer auch mit einer gewissen Holschuld verbunden. Wer sich digitale Bildung aneignen will, der findet auch die entsprechenden Kurse dafür. Es gibt z.B. eine Vielzahl von Moocs mit denen sich Mitarbeiter Digitalkompetenz aneignen können. Ich bin im Beirat des KI Campus. Eine tolle Initiative, die das Lernen im Lebensverlauf in den Blick nimmt. Und Anja Karliczek bringt gerade den Nationalen Bildungsraum auf den Weg. Bildung und Veränderung im Mindset sind ebenso elementar wie eine innovationsoffene Regulierung. Wir brauchen alle drei.

Katharina Willkomm: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt auch am Arbeitsplatz. IT-Systeme dürfen nur im gesetzlich erlaubten Rahmen genutzt werden, selbst wenn die IT grundsätzlich mehr kann.

Dass Ängste unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Totalüberwachung bestehen, kann nicht ausgeschlossen werden. Wenn dann noch Berichte publik werden, dass Unternehmen minutiös die Toilettenpausen nachverfolgen, ist das nachvollziehbar. Aber natürlich dürfen solche Ängste und Befürchtungen dann nicht so stehen bleiben. Die Lösung muss sein, die Betriebsräte entsprechend zu schulen und fortzubilden, damit sie sich in ihren Mitentscheidungen eben nicht von diffusem Unbehagen leiten lassen, sondern die Fakten kennen. Ein guter Betriebsrat ist ja auch daran interessiert, dass sein Arbeitgeber im Wettbewerb nicht zurückfällt, denn nur so bleiben auf Dauer auch Arbeitsplätze erhalten.

Die VOICE Forderungen

VOICE hat zu diesen und anderen Fragen 12 politische Forderungen formuliert. Wenn Sie also ebenfalls argumentativ gut ausgestattet Ihre Positionen im Wahlkampfdiskussionen vertreten möchten, empfehlen wir die Lektüre unserer aktuellen VOICE-Positionen. https://voice-ev.eu/wp-content/uploads/2021/06/2021_VOICE_Positionen_Bundestagswahl-1.pdf

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